Nutzungsbedingungen

„Das Kleingedruckte“

§1 Anwendbarkeit
1. Die folgenden Nutzungsbedingungen (im Folgenden nur: die „AGB“) gelten für alle Bestellungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen der enclave GmbH.

2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne deren ausdrückliche Einbeziehung, es sei denn, es werden ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen.

3. Mit der Annahme der von enclaive erbrachten Leistungen erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden. Abweichende AGB des Kunden werden nicht gültig, es sei denn, enclaive akzeptiert sie schriftlich.

§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Programmierung, Entwicklung, Änderung und Wartung von IT-Infrastruktur und -Software, die direkt oder indirekt mit dem Prozess der Sicherung und Bereitstellung vertraulicher Cloud-Computing-Software und -Infrastruktur zusammenhängt. Im Folgenden werden diese Dienste nur als „Confidential Compute Services“ bezeichnet.

§3 Vertragsschluss, Angebot und Annahme
1. Alle Angebote sind — sofern nicht anders angegeben — unverbindlich.

2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn enclaive die Bestellung des Kunden schriftlich oder elektronisch per E‑Mail bestätigt.

3. Die jeweiligen Dienste sowie der Leistungszeitraum hängen vom Angebot von enclaive.io ab und werden vorab individuell zwischen dem Kunden und enclaive.io vereinbart.

4. Grundlage für die Erstellung von Dienstleistungen ist die schriftliche Projektbeschreibung innerhalb des Auftrags, die enclaive.io auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen erstellt. Die Leistungsbeschreibung muss vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Mit der Annahme der Bestellung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Projektbeschreibung.

5. enclaive.io kann sich bei der Erfüllung der Bestellung auf die Unterstützung Dritter (Subunternehmer) verlassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.

§4 Änderungen der Bestellung
1. Für den Fall, dass der Kunde seine Anforderungen ändern möchte (was auch Erweiterungen beinhaltet), wird enclaive dem zustimmen, soweit es für enclaive zumutbar ist. Sofern sich die Erfüllung eines Änderungswunsches auf die Bestellung auswirkt, wird enclaive eine angemessene Anpassung des Vertrags verlangen, dazu gehören insbesondere die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung der Liefertermine.

2. Vereinbarungen über Änderungen der Vertragsbedingungen und über die Anpassung des Vertrags bedürfen der Textform (E‑Mail).

3. Die Annahme des Änderungs- oder Anpassungsauftrags wird erst mit der Auftragsbestätigung durch enclaive wirksam.

4. Wenn der Kunde mit den in der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen nicht einverstanden ist, muss der Kunde der Auftragsbestätigung innerhalb von sieben Tagen widersprechen, andernfalls gilt die Bestellung als angenommen.

§5 Zahlungsbedingungen
1. Alle Leistungen werden nach dem aktuellen Preismodell oder im Rahmen von Individualvereinbarungen vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Zahlungen sind sieben Tage nach Rechnungsstellung fällig.

3. Der Rechnungszeitraum hängt von dem im Angebot vereinbarten Zahlungszyklus ab. Die Rechnung wird in elektronischer Form an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

4. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt bezahlt.

5. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde zusätzliche Zinsen in Höhe von 12% p. a. ab dem Fälligkeitsdatum. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6. enclaive.io ist berechtigt, seine Dienste auszusetzen, wenn der Kunde länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist. Ungeachtet dieser Aussetzung ist der Kunde verpflichtet, die Zahlung fortzusetzen. Diese durch Zahlungsverzug verursachte Leistungsverweigerung stellt keinen Kündigungsgrund durch den Kunden dar.

7. Der Kunde kann gegen Forderungen von enclaive.io nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden, Mängelrüge, Abnahme

1. enclaive ist bestrebt, die vereinbarten Leistungs- und Liefertermine so genau wie möglich einzuhalten, ist jedoch auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen.

2. Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt voraus, dass der Kunde die von ihm im Rahmen der Bestellung zu erbringenden Leistungen und der Mitwirkungspflichten erfüllt. Dazu gehört beispielsweise das Beantworten von E‑Mails innerhalb von 48 Stunden.

3. Für alle Lieferungen und Leistungen, die enclaive.io im Rahmen der Ausführung dieses Vertrags erbringt, übernimmt der Kunde eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

4. Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen wird enclaive.io dem Kunden gegenüber die Fertigstellung erklären. Nach der Erklärung der Fertigstellung hat der Kunde innerhalb einer von enclaive.io bestimmten angemessenen Frist die Ausführung der Softwaretestleistungen zu überprüfen und enclaive.io über etwaige Störungen oder Mängel zu informieren.

5. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer von enclaive.io gemäß Absatz 4 bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

§7 Haftung
1. enclaive haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und ihre Erfüllungsgehilfen.
Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), die den Vertragszweck gefährdet, ist die Haftung auf den typischen Schaden begrenzt, den enclaive.io bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn, die Verletzung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung auf die Summe der Gesamtzahlungen der letzten zwei Kalenderjahre aus dem konkreten Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und enclaive.io begrenzt, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. enclaive.io haftet nicht für bestehende, verbleibende und zukünftige Fehler in der Software des Kunden oder für daraus resultierende und entstehende Schäden. Dies gilt auch für Fehler oder Fehlfunktionen, die enclaive.io bei Softwaretestdienstleistungen nicht entdeckt hat.

5. Darüber hinaus haftet enclaive.io nicht für entgangene Gewinne, verpasste Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und andere direkte Schäden.

§8 Garantie
1. Der Kunde hat enclaive unverzüglich nach Kenntniserlangung von Mängeln zu benachrichtigen und enclaive nach Kräften bei der Beseitigung des Mangels zu unterstützen. Der Kunde gewährt enclaive Zugang zu allen relevanten Unterlagen, aus denen sich die näheren Umstände des behaupteten oder aufgetretenen Mangels ableiten lassen.

2. Im Falle der Mängelbehebung trifft der Kunde alle Maßnahmen zur Datensicherung. enclaive ist nicht verantwortlich für Datenverluste aufgrund der Mängelbehebung. Für den Fall, dass Wartung und Service vom Kunden separat bestellt wurden, werden die Daten von enclaive entsprechend der Leistung gesichert.

3. Ist enclaive aufgrund von Mängeln zur Nacherfüllung verpflichtet, kann enclaive diese nach Wahl von enclaive im Wege der Mangelbeseitigung oder Nachlieferung erbringen. Erfolgt die Nacherfüllung im Wege der Mängelbeseitigung, kann sie — nach freiem Ermessen und je nach Verfügbarkeit — auch durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches oder Releases erfolgen. Wenn eine solche noch nicht verfügbar ist, aber in absehbarer Zeit verfügbar sein wird, kann enclaive.io den Kunden für den entsprechenden Zeitraum auf eine Problemumgehungslösung verweisen, es sei denn, eine Umgehungslösung ist für den Kunden nicht zumutbar.

4. Ergibt die Prüfung einer Mängelrüge, dass kein Mängelanspruch besteht, kann enclaive.io die anfallenden Kosten und Auslagen nach branchenüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.

5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften, außer bei arglistigem Verschweigen oder grober Fahrlässigkeit eines Mangels durch enclaive.io sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einem Mangel beruhen und im Falle einer Beschaffenheitsgarantie.

6. enclaive.io ist bestrebt, bei seinen Diensten die höchsten Qualitätsstandards zu erfüllen und mögliche Fehler in der Software des Kunden durch Softwaretestdienste zu vermeiden und/oder zu erkennen. enclaive.io kann jedoch nicht garantieren, dass die getestete Software bei erfolgreicher Ausführung der Softwaretestdienste völlig fehlerfrei ist.

7. enclaive.io übernimmt keine Garantie, wenn der Kunde Änderungen oder Anpassungen an den Methoden oder der Software vorgenommen hat, die zur Durchführung der Softwaretestdienste verwendet werden, oder an der entwickelten oder modifizierten IT-Infrastruktur oder Software, die direkt oder indirekt mit dem Prozess der Softwaretestdienste in Zusammenhang steht. Dies gilt nicht, wenn diese Änderungen oder Anpassungen nicht die Ursache für den betreffenden Mangel sind.

8. enclaive.io weist darauf hin, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei funktioniert oder vor Manipulationen durch Dritte geschützt ist. enclaive.io garantiert auch nicht, dass von Dritten verwendete oder bereitgestellte Software den Anforderungen des Kunden entspricht, für bestimmte Anwendungen geeignet ist und darüber hinaus frei von Abstürzen, Fehlern und Schadsoftware ist. enclaive.io gewährleistet dem Kunden lediglich, dass die von Dritten verwendete oder zur Verfügung gestellte Software funktioniert im Wesentlichen gemäß den Leistungsspezifikationen des Drittanbieters zum Zeitpunkt der Übertragung, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Wartung, und dass enclaive.io keine bewussten Maßnahmen ergreift, um dies zum Nachteil des Kunden zu begrenzen. Insbesondere übernimmt enclaive.io keine Garantie für spätere Fehlfunktionen der entsprechenden Software aufgrund von Änderungen oder Aktualisierungen durch Dritte.

§9 Befreiung
Der Kunde stellt enclaive von allen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der vom Kunden bereitgestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Verstöße im Bereich gewerblicher Schutzrechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrecht und alle anderen Verstöße gemäß Ziffer 7. Der Kunde erstattet enclaive.io die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung.

§10 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für seine Bestellung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Dazu gehören sein vollständiger Name, die richtige Firma mit Rechtsform, eine vorladbare Postanschrift (kein Postfach oder eine andere anonyme Adresse), die E‑Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Der Kunde hat enclaive unverzüglich über Änderungen seiner Daten zu informieren. Die Benachrichtigung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die von enclaive für den Zugang zu seinen Diensten erhaltenen Passwörter regelmäßig zu ändern und sie streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde wird enclaive unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugte Dritte das Passwort kennen.

3. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er speichert oder zum Abruf bereitstellt. enclaive überprüft die Inhalte nicht auf mögliche Rechts- oder Vertragsverstöße. Im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften ist der Kunde auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die in seinem Auftrag handeln, insbesondere von Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für andere Dritte, deren Verhalten es ihnen ermöglicht, gegen das Gesetz zu verstoßen.

§11 Nutzungsrechte (Copyright)
1. enclaive räumt dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die von enclaive für den Kunden erstellte Software zu nutzen. Andere Rechte müssen ausdrücklich anders vereinbart werden.

2. Der Kunde hat kein Recht, die gelieferte Software zu unterlizenzieren (Übertragung an Dritte) oder zu modifizieren.
enclaive ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse und das erworbene Know-how auch auf andere Weise datenschutzkonform zu verwenden.

3. Die Veröffentlichung von allfälligem Quellcode durch Enclaive von Software, die explizit für einen Kunden entwickelt wurde, erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

§12 Urheberrechte, strafbare Inhalte
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Software oder Daten nicht gegen deutsches oder anderes einschlägiges nationales und internationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen.

§13 Datenschutz, Referenz, Vertraulichkeit
1. enclaive wird den Kunden gesondert über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten oder anderer Daten informieren.

2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, Geschäftsgeheimnisse, Vorstellungen, Ideen, die im Rahmen einer Zusammenarbeit bekannt werden, absolut vertraulich zu behandeln und mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.

3. enclaive.io behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden als Referenz zu nennen.

§14 Weitere Bestimmungen
1. Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des vorgenannten Schriftformerfordernisses.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist — soweit gesetzlich zulässig — Berlin, Deutschland.

3. Die Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollte eine Bestimmung unwirksam werden oder diese AGB eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der AGB nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen oder die Aufnahme einer lückenfüllenden Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des vorgenannten Schriftformerfordernisses.